Kredit über eine Autobank.
Wird ein Auto über den Händler oder die Bank eines Herstellers finanziert, lässt sich die Bank das Fahrzeug häufig zur Sicherheit übereignen – rechtlich eine Übereignung ohne Übergabe (§ 930 BGB (öffnet in neuem Tab)). Sie bleiben Halter und fahren das Auto, Eigentümerin ist bis zur Tilgung aber die Bank, und sie verwahrt in der Regel die ZB II. Was in den Papieren steht, erklärt Fahrzeugpapiere erklärt.
Für den Verkauf brauchen Sie deshalb die Ablösesumme: den Betrag, mit dem der Kredit zu einem bestimmten Stichtag vollständig getilgt ist. Lassen Sie sich diesen Betrag schriftlich geben. Nach Eingang der Zahlung gibt die Bank die ZB II frei; wohin sie den Brief schickt, sprechen Sie mit ihr ab.
Ratenkredit ohne Sicherungsübereignung.
Haben Sie das Auto mit einem allgemeinen Ratenkredit bezahlt, der nicht an das Fahrzeug gebunden ist, gehört es in der Regel Ihnen, und die ZB II liegt bei Ihnen. Sie können das Auto dann wie jedes andere verkaufen; der Kredit läuft nach den Bedingungen Ihres Vertrags weiter. Ob das Fahrzeug doch als Sicherheit dient, zeigt ein Blick in den Kreditvertrag.
Schlussrate oder Ballonfinanzierung.
Bei Finanzierungen mit Schlussrate sind die Monatsraten niedrig, am Ende bleibt ein größerer Restbetrag offen. Solange er nicht bezahlt ist, bleibt die Bank bei einer Sicherungsübereignung Eigentümerin. Verkaufen Sie vor dem Ende der Laufzeit, gehört die offene Schlussrate zur Ablösesumme. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag für das Laufzeitende besondere Regeln enthält, etwa zur Rückgabe des Autos.
Leasing.
Ein geleastes Auto gehört dem Leasinggeber. Als Leasingnehmer gelten Sie zwar in der Regel als Halter und müssen sich um die Versicherung kümmern, verkaufen können Sie das Auto aber nicht selbst.
Wollen Sie vorzeitig aus dem Vertrag, geht das nur in Absprache mit dem Leasinggeber. Manche bieten an, das Auto abzulösen, also zu kaufen – danach gehört es Ihnen, und Sie können es verkaufen. Ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist, erfahren Sie nur dort.
Ablauf in Schritten.
- 01 / 05
Vertrag prüfen
Klären Sie, ob eine Sicherungsübereignung oder ein Leasingvertrag besteht und wo die ZB II liegt.
- 02 / 05
Ablösesumme anfordern
Fragen Sie die Bank schriftlich nach dem Betrag zu einem Stichtag – beim Leasing den Leasinggeber nach einem Angebot zur Ablösung.
- 03 / 05
Käufer informieren
Sagen Sie offen, dass das Auto finanziert ist, und halten Sie im Kaufvertrag fest, wie Kaufpreis und Ablösung zusammenhängen, etwa wenn ein Teil des Kaufpreises direkt an die Bank geht.
- 04 / 05
Kredit ablösen
Die Restschuld wird bezahlt – aus eigenen Mitteln oder wie vereinbart aus dem Kaufpreis. Lassen Sie sich die Ablösung schriftlich bestätigen.
- 05 / 05
Brief übergeben
Hat die Bank die ZB II freigegeben, übergeben Sie das Auto mit allen Papieren und Schlüsseln; was dazugehört, zeigt die Checkliste Unterlagen für den Autoverkauf.
In Ihrer Anfrage angeben.
Möchten Sie uns ein finanziertes Auto anbieten, schreiben Sie das bitte in das Nachrichtenfeld des Ankaufsformulars, am besten mit der Art des Vertrags und der Ablösesumme, falls sie Ihnen schon vorliegt. Ob und zu welchem Preis wir es ankaufen, klären wir nach der Besichtigung.
Bei einem geleasten Auto klären Sie zuerst mit dem Leasinggeber, ob eine Ablösung möglich ist. Möchten Sie gleichzeitig ein Auto aus unserem Bestand kaufen, lesen Sie auch die Hinweise zur Inzahlungnahme.
