Zum Inhalt springen

Ratgeber · Verkaufen

Finanziertes Auto verkaufen.

Hat sich die Bank das Auto zur Sicherheit übereignen lassen, können Sie es verkaufen, wenn die Restschuld abgelöst wird: Bis dahin ist die Bank Eigentümerin, verwahrt meist die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) und gibt sie erst nach der Ablösung frei. Bei einem allgemeinen Ratenkredit gehört das Auto dagegen in der Regel Ihnen. Ein geleastes Auto gehört dem Leasinggeber – verkaufen können Sie es nur in Absprache mit ihm.

Welche Variante auf Sie zutrifft, steht in Ihrem Kredit- oder Leasingvertrag. Diese Seite erklärt die Unterschiede allgemein; eine Beratung zu Ihrem Vertrag ersetzt sie nicht.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Aktualisiert Lesezeit 4 Min.

Kredit über eine Autobank.

Wird ein Auto über den Händler oder die Bank eines Herstellers finanziert, lässt sich die Bank das Fahrzeug häufig zur Sicherheit übereignen – rechtlich eine Übereignung ohne Übergabe (§ 930 BGB (öffnet in neuem Tab)). Sie bleiben Halter und fahren das Auto, Eigentümerin ist bis zur Tilgung aber die Bank, und sie verwahrt in der Regel die ZB II. Was in den Papieren steht, erklärt Fahrzeugpapiere erklärt.

Für den Verkauf brauchen Sie deshalb die Ablösesumme: den Betrag, mit dem der Kredit zu einem bestimmten Stichtag vollständig getilgt ist. Lassen Sie sich diesen Betrag schriftlich geben. Nach Eingang der Zahlung gibt die Bank die ZB II frei; wohin sie den Brief schickt, sprechen Sie mit ihr ab.

Ratenkredit ohne Sicherungsübereignung.

Haben Sie das Auto mit einem allgemeinen Ratenkredit bezahlt, der nicht an das Fahrzeug gebunden ist, gehört es in der Regel Ihnen, und die ZB II liegt bei Ihnen. Sie können das Auto dann wie jedes andere verkaufen; der Kredit läuft nach den Bedingungen Ihres Vertrags weiter. Ob das Fahrzeug doch als Sicherheit dient, zeigt ein Blick in den Kreditvertrag.

Schlussrate oder Ballonfinanzierung.

Bei Finanzierungen mit Schlussrate sind die Monatsraten niedrig, am Ende bleibt ein größerer Restbetrag offen. Solange er nicht bezahlt ist, bleibt die Bank bei einer Sicherungsübereignung Eigentümerin. Verkaufen Sie vor dem Ende der Laufzeit, gehört die offene Schlussrate zur Ablösesumme. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag für das Laufzeitende besondere Regeln enthält, etwa zur Rückgabe des Autos.

Leasing.

Ein geleastes Auto gehört dem Leasinggeber. Als Leasingnehmer gelten Sie zwar in der Regel als Halter und müssen sich um die Versicherung kümmern, verkaufen können Sie das Auto aber nicht selbst.

Wollen Sie vorzeitig aus dem Vertrag, geht das nur in Absprache mit dem Leasinggeber. Manche bieten an, das Auto abzulösen, also zu kaufen – danach gehört es Ihnen, und Sie können es verkaufen. Ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist, erfahren Sie nur dort.

Ablauf in Schritten.

  1. 01 / 05

    Vertrag prüfen

    Klären Sie, ob eine Sicherungsübereignung oder ein Leasingvertrag besteht und wo die ZB II liegt.

  2. 02 / 05

    Ablösesumme anfordern

    Fragen Sie die Bank schriftlich nach dem Betrag zu einem Stichtag – beim Leasing den Leasinggeber nach einem Angebot zur Ablösung.

  3. 03 / 05

    Käufer informieren

    Sagen Sie offen, dass das Auto finanziert ist, und halten Sie im Kaufvertrag fest, wie Kaufpreis und Ablösung zusammenhängen, etwa wenn ein Teil des Kaufpreises direkt an die Bank geht.

  4. 04 / 05

    Kredit ablösen

    Die Restschuld wird bezahlt – aus eigenen Mitteln oder wie vereinbart aus dem Kaufpreis. Lassen Sie sich die Ablösung schriftlich bestätigen.

  5. 05 / 05

    Brief übergeben

    Hat die Bank die ZB II freigegeben, übergeben Sie das Auto mit allen Papieren und Schlüsseln; was dazugehört, zeigt die Checkliste Unterlagen für den Autoverkauf.

In Ihrer Anfrage angeben.

Möchten Sie uns ein finanziertes Auto anbieten, schreiben Sie das bitte in das Nachrichtenfeld des Ankaufsformulars, am besten mit der Art des Vertrags und der Ablösesumme, falls sie Ihnen schon vorliegt. Ob und zu welchem Preis wir es ankaufen, klären wir nach der Besichtigung.

Bei einem geleasten Auto klären Sie zuerst mit dem Leasinggeber, ob eine Ablösung möglich ist. Möchten Sie gleichzeitig ein Auto aus unserem Bestand kaufen, lesen Sie auch die Hinweise zur Inzahlungnahme.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wem gehört ein finanziertes Auto?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei einem Autokredit mit Sicherungsübereignung ist die Bank Eigentümerin, bis der Kredit getilgt ist, und Sie bleiben Halter. Bei einem allgemeinen Ratenkredit ohne Sicherheit am Fahrzeug gehört das Auto in der Regel Ihnen.

Wie bekomme ich den Fahrzeugbrief von der Bank zurück?

Sobald die Restschuld vollständig bezahlt ist, gibt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II frei. Fragen Sie vorher, wohin sie den Brief schickt – an Sie oder an eine von Ihnen benannte Stelle –, und lassen Sie sich die Ablösung schriftlich bestätigen.

Kann ich ein geleastes Auto verkaufen?

Nein, nicht ohne den Leasinggeber, denn ihm gehört das Auto. In der Regel wird ein Verkauf erst möglich, wenn Sie das Fahrzeug vorher ablösen, also kaufen dürfen; ob und zu welchen Bedingungen das geht, klären Sie mit dem Leasinggeber.

Hinweise

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Angaben der zuständigen Behörde.

Weiterlesen

Das könnte Sie auch interessieren.

Ankauf

Ihr Auto verkaufen?

Senden Sie uns die Fahrzeugdaten – Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. Den endgültigen Preis nennen wir nach der Besichtigung.