Die Pflichtpapiere.
Zulassungsbescheinigung Teil I
Der frühere Fahrzeugschein gehört zum Auto und geht beim Verkauf an den Käufer. Er braucht ihn zusammen mit der ZB II, um das Fahrzeug auf sich umschreiben zu lassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Auf dem früheren Fahrzeugbrief steht ausdrücklich, dass sein Inhaber damit nicht als Eigentümer ausgewiesen wird. Für den Verkauf ist er trotzdem zentral: Ohne ZB II kann der Käufer nicht umschreiben, und anhand des Briefs prüft er in der Regel, ob Sie über das Auto verfügen dürfen.
Personalausweis oder Reisepass
Ihr Ausweis dient dazu, die Angaben zum Verkäufer im Kaufvertrag abzugleichen. Eine Kopie davon darf nur mit Ihrem Einverständnis angefertigt werden.
Unterlagen, die den Zustand belegen.
Je mehr Sie belegen können, desto weniger muss ein Käufer schätzen. Hilfreich sind:
- das Serviceheft oder andere Wartungsnachweise – bei vielen neueren Autos ist die Wartung digital gespeichert statt im Heft eingetragen
- der Bericht der letzten HU
- Rechnungen über Reparaturen, Reifen und größere Wartungsarbeiten
- die COC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers), falls vorhanden – für den Verkauf ist sie keine Voraussetzung
- Belege über erledigte Rückrufe: Rückrufe für Ihr Modell finden Sie in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (öffnet in neuem Tab), die allerdings nicht jede Maßnahme enthält; ob Ihr Auto betroffen ist, sagt Ihnen eine Vertragswerkstatt der Marke oder die Hotline zur jeweiligen Rückrufaktion
- Bedienungsanleitung und Bordmappe
- alle Schlüssel, auch der Zweitschlüssel und gegebenenfalls Schlüsselkarten
Wenn etwas fehlt.
| Unterlage | Wo Sie Ersatz bekommen | Vor dem Verkauf nötig? |
|---|---|---|
| Zweitschlüssel | Vertragswerkstatt der Marke; Fahrzeugpapiere und Ausweis bereithalten | Nein, aber in Inserat oder Anfrage angeben |
| Serviceheft | Werkstätten, die das Auto gewartet haben: Rechnungen oder Auszug der Servicehistorie | Nein, Rechnungen können die Wartung ebenfalls belegen |
| HU-Bericht | Zweitschrift bei der Prüforganisation, die die letzte HU durchgeführt hat | Nein, den nächsten HU-Termin zeigen Prüfplakette und ZB I; als Halter müssen Sie den Bericht aber bis zur nächsten HU aufbewahren |
| COC-Bescheinigung | Hersteller oder dessen Importeur | Nein, keine Voraussetzung für den Verkauf |
| ZB II | Zulassungsbehörde: Verlust anzeigen, Versicherung an Eides statt abgeben; die neue ZB II gibt es erst nach einem Aufbietungsverfahren | Ja, ohne ZB II kann der Käufer das Auto nicht umschreiben |
Ist die ZB II verloren, planen Sie für den Ersatz Zeit ein: Bis das Aufbietungsverfahren abgeschlossen ist, kann das Auto nicht umgeschrieben werden. Wie das in Berlin abläuft, erklärt der Ratgeber Fahrzeugbrief verloren. Was in den einzelnen Feldern der Papiere steht, zeigt Fahrzeugpapiere erklärt.
Sonderfälle.
- Das Auto gehört nicht Ihnen: Gehört es zum Beispiel Ihren Eltern oder einer Firma, brauchen Sie die Vollmacht des Eigentümers – am besten schriftlich, damit der Käufer sie prüfen kann. Wer in den Papieren steht, ist nicht zwingend der Eigentümer; klären Sie deshalb vorab mit dem Käufer, welche Angaben und Nachweise er erwartet.
- Das Auto ist noch finanziert oder geleast: Dann liegt die ZB II oft bei der Bank oder beim Leasinggeber. Wie die Ablösung abläuft, lesen Sie unter Finanziertes Auto verkaufen.
- Sie haben das Auto geerbt: Zusätzlich brauchen Sie einen Nachweis Ihres Erbrechts, siehe Geerbtes Auto verkaufen.
- Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug: Ladekabel und, falls vorhanden, Unterlagen zur Antriebsbatterie gehören dazu. Mehr dazu unter Elektroauto verkaufen.
Checkliste zum Abhaken.
- ZB I und ZB II
- Personalausweis oder Reisepass
- alle Schlüssel und Schlüsselkarten
- Serviceheft oder Wartungsnachweise
- Bericht der letzten HU
- Rechnungen über Reparaturen und Reifen
- Bedienungsanleitung, Ladekabel und Zubehör
- falls nötig: Vollmacht, Erbnachweis oder Freigabe der Bank
Zum Termin bei uns.
Für eine erste Einschätzung brauchen wir die Papiere noch nicht: Marke, Modell und Kilometerstand im Ankaufsformular genügen für den Anfang. Die Unterlagen sehen wir uns bei der Besichtigung an – wie Sie das Auto dafür vorbereiten, steht unter Auto für den Verkauf vorbereiten.
