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Ratgeber · Formalitäten

Fahrzeugbrief verloren.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) verloren, zeigen Sie den Verlust der Zulassungsbehörde an und geben eine Versicherung an Eides statt ab – in Berlin bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Eine neue ZB II darf erst nach Abschluss eines Aufgebotsverfahrens des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ausgestellt werden; bis dahin ist auch kein Halterwechsel möglich.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Aktualisiert Lesezeit 4 Min.

So kommen Sie zum Ersatz.

  1. 01 / 04

    Verlust erklären

    Wer die ZB II zuletzt in Verwahrung hatte, gibt eine Versicherung an Eides statt über den Verlust ab – schriftlich auf dem Formular des LABO, bei einem Notar oder in Einzelfällen zur Niederschrift bei der Behörde. Wurde der Brief gestohlen, legen Sie stattdessen die Anzeige der Polizei vor.

  2. 02 / 04

    Antrag stellen

    Buchen Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde; das Service-Portal nennt dafür die Standorte des LABO, keine Bürgerämter. Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit, denn sie wird ebenfalls ersetzt.

  3. 03 / 04

    Aufgebot abwarten

    Die Behörde unterrichtet das KBA. Das KBA bietet den verlorenen Brief im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf (§ 14 Abs. 5 FZV (öffnet in neuem Tab)); laut Service-Portal wird er damit für ungültig erklärt.

  4. 04 / 04

    Neue Papiere erhalten

    Erst nach Ablauf der Vorlagefrist fertigt die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugpapiere aus. Ab dann ist auch eine Umschreibung auf einen Käufer wieder möglich.

Diese Unterlagen verlangt das LABO.

Für den Ersatz der ZB II nennt das Berliner Service-Portal:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • die ZB I, die eingezogen und ebenfalls ersetzt wird
  • die Versicherung an Eides statt über den Verlust oder die Diebstahlsanzeige der Polizei
  • einen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, wenn deren nächster Termin nicht aus den Papieren hervorgeht
  • bei Vertretung eine Vollmacht mit den Ausweisdokumenten beider Personen

Wenn der Fahrzeugschein fehlt.

Ist die ZB I (früher Fahrzeugschein) verloren, müssen Sie das der Behörde unverzüglich mitteilen und einen Ersatz beantragen. In Berlin geht das bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in einem Bürgeramt oder online – online allerdings nur, wenn das Auto in Berlin zugelassen und nicht abgemeldet ist und seine Papiere ab dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden. Auch hier braucht es eine eidesstattliche Versicherung, bei Diebstahl die Anzeige der Polizei; im Bürgeramt zusätzlich die ZB II oder, wenn sie bei einer Bank liegt, deren Einverständniserklärung.

Weil die ZB I bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss (§ 13 FZV (öffnet in neuem Tab)), sollten Sie den Ersatz zügig beantragen. Taucht das alte Dokument später wieder auf, geben Sie es bei der Zulassungsbehörde ab. Was in beiden Papieren steht, erklärt der Ratgeber Fahrzeugpapiere.

Was das für den Verkauf bedeutet.

Ohne ZB II kann der Käufer das Auto nicht auf sich umschreiben, denn er muss sie der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen (§ 15 Abs. 5 FZV (öffnet in neuem Tab)); auch für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Autos auf den Käufer ist sie vorzulegen (§ 16 Abs. 2 FZV (öffnet in neuem Tab)). Beantragen Sie den Ersatz deshalb, bevor Sie das Auto anbieten, und rechnen Sie das Aufgebotsverfahren in Ihren Zeitplan ein.

Auch beim Verkauf an einen Händler gehören beide Teile der Zulassungsbescheinigung zu den Unterlagen. Was sonst bereitliegen sollte und was gilt, wenn Serviceheft oder Zweitschlüssel fehlen, erklärt der Ratgeber Unterlagen für den Autoverkauf.

Wenn der Brief bei einer Bank liegt.

Bei finanzierten Autos bewahrt häufig die Bank die ZB II auf, bis der Kredit getilgt ist – dann ist der Brief nicht verloren, und Sie fragen zuerst dort nach. Wie ein Verkauf mit Restschuld abläuft, steht im Ratgeber Finanziertes Auto verkaufen.

Möchten Sie uns Ihr Auto anbieten, während der Ersatz noch läuft, erwähnen Sie das bitte im Ankaufsformular.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie beantrage ich in Berlin einen Ersatz für den Fahrzeugbrief?

Sie zeigen den Verlust mit Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde des LABO an und legen Ausweis, ZB I und eine Versicherung an Eides statt vor, bei Diebstahl die Anzeige der Polizei. Das KBA bietet den alten Brief dann im Verkehrsblatt auf; erst nach Ablauf der Vorlagefrist werden neue Papiere ausgestellt.

Was tue ich, wenn der Fahrzeugschein verloren ist?

Teilen Sie den Verlust der Zulassungsbehörde unverzüglich mit und beantragen Sie einen Ersatz – in Berlin bei der Kfz-Zulassungsbehörde, im Bürgeramt oder unter bestimmten Voraussetzungen online. Nötig sind Ausweis, eine eidesstattliche Versicherung oder bei Diebstahl die Polizeianzeige sowie ein Nachweis über die HU.

Was gilt, wenn der alte Fahrzeugbrief wieder auftaucht?

Halter oder Eigentümer müssen den wiedergefundenen Brief unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben (§ 14 Abs. 5 FZV). Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens gelten nur noch die neu ausgestellten Papiere.

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