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Ratgeber · Formalitäten

Fahrzeugpapiere erklärt.

Zu jedem zugelassenen Auto gehören zwei amtliche Papiere: die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher Fahrzeugschein), die Sie beim Fahren dabeihaben müssen, und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief), die getrennt vom Auto aufbewahrt werden soll. Je nach Fall kommen die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und der Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) hinzu.

Die Zulassungsbescheinigungen gibt es seit Oktober 2005; laut Berliner Service-Portal sind es EU-weit harmonisierte Fahrzeugdokumente. Ältere Fahrzeugscheine und -briefe sehen anders aus.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Aktualisiert Lesezeit 5 Min.

Die wichtigsten Felder der ZB I.

Ausgewählte Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I nach dem amtlichen Muster der FZV
FeldBezeichnung im MusterWorauf es ankommt
AAmtliches KennzeichenMuss mit den Schildern am Auto übereinstimmen.
BDatum der Erstzulassung des FahrzeugsErste Zulassung, nicht das Baujahr; die aktuelle steht in Feld I.
C.1.1 bis C.1.3Name oder Firmenname, Vorname(n), AnschriftEingetragen ist der Halter, nicht zwingend der Eigentümer.
D.1MarkeDer Hersteller, wie er in den Papieren geführt wird.
D.2 und D.3Typ/Variante/Version und Handelsbezeichnung(en)Typbezeichnung aus der Genehmigung und der Verkaufsname des Modells.
EFahrzeug-IdentifizierungsnummerMuss mit der Nummer am Fahrzeug übereinstimmen.
JFahrzeugklassePkw gehören zur Klasse M1.
P.1Hubraum in cm³Bei Autos mit Verbrennungsmotor die Motorgröße.
P.2 und P.4Nennleistung in kW und NenndrehzahlDie Leistung steht in kW, nicht in PS.
P.3Kraftstoffart oder EnergiequelleEtwa Benzin, Diesel oder Elektro.
2.1 und 2.2Code zu 2 (Hersteller-Kurzbezeichnung) und Code zu D.2 mit PrüfzifferSchlüsselnummern für Hersteller und Typ.
14.1Code zu V.9 oder 14Die Emissionsschlüsselnummer; danach richtet sich die Umweltplakette.
XNächste HU (Monat und Jahr)Bis dahin ist die nächste Hauptuntersuchung fällig.

Zulassungsbescheinigung Teil II.

Die ZB II nennt den Halter, auf den das Auto zugelassen ist, und in einem eigenen Feld die Anzahl der Vorhalter. Wie die ZB I trägt sie den Aufdruck, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird (Muster der ZB II, Anlage 8 FZV (öffnet in neuem Tab)). Wem ein Auto gehört, beweist also keines der beiden Papiere.

Auf der ZB II steht ausdrücklich, dass sie nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden soll. Sie wird bei jeder Umschreibung gebraucht; der verdeckte Sicherheitscode darauf dient nur Online-Anträgen, freigelegt ist das Dokument entwertet. Ist der Brief abhandengekommen, hilft der Ratgeber Fahrzeugbrief verloren; welche Papiere ein Verkäufer bereithalten sollte, zeigt Unterlagen für den Autoverkauf.

Die COC-Bescheinigung.

Die Übereinstimmungsbescheinigung, englisch Certificate of Conformity (COC), stellt der Inhaber der Typgenehmigung aus, in der Regel der Hersteller. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt sie, dass das einzelne Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, und enthält seine technischen Daten.

Bei einem in Deutschland zugelassenen Gebrauchtwagen stehen diese Daten bereits in den Zulassungsbescheinigungen; für eine normale Umschreibung verlangt die Berliner Zulassungsbehörde keine COC. Wichtig wird sie, wenn Papiere fehlen, etwa bei einer Wiederzulassung nach langer Abmeldung, oder als Nachweis für ein Kurzzeitkennzeichen. Für Fahrzeuge, die ab Oktober 2019 in Deutschland in Verkehr gekommen sind, bietet das KBA seit Juli 2026 einen Online-Abruf der elektronischen COC-Daten über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an – vor allem für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und nur, soweit der Hersteller die Daten eingeliefert hat.

Der HU-Prüfbericht.

Nach jeder Hauptuntersuchung erhalten Sie einen Untersuchungsbericht, den Sie mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren müssen (§ 29 StVZO (öffnet in neuem Tab)). Die Zulassungsbehörde verlangt ihn, wenn der Termin der nächsten HU nicht aus der ZB I hervorgeht. Für Online-Anträge sieht die FZV als Nachweis den Abruf aus dem zentralen Fahrzeugregister oder die Prüfziffer des Berichts vor (§ 22 FZV (öffnet in neuem Tab)); das Berliner Portal verlangt, dass die HU im Register abrufbar ist.

Was bei der Untersuchung geprüft wird und welche Fristen gelten, erklärt der Ratgeber HU und AU.

Pkw oder nicht?

Einen ersten Hinweis, ob ein Fahrzeug als Personenkraftwagen eingestuft ist, gibt Feld J. Klasse M1 umfasst Fahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind und höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz haben (Anlage XXIX StVZO (öffnet in neuem Tab)). Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen gehören zur Klasse N1, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zur Klasse L6e, schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Klasse L7e. Auch Wohnmobile sind Fahrzeuge der Klasse M, mit besonderer Zweckbestimmung.

Gerade bei Kleinbussen, Hochdachkombis und Kastenwagen lohnt der Blick in Feld J und in Feld 5, das Fahrzeugklasse und Aufbau im Klartext nennt: Äußerlich ähnliche Modelle können unterschiedlich eingestuft sein. Bei Elektro- und Hybridautos steht die Energiequelle in Feld P.3; Hinweise zum Verkauf solcher Fahrzeuge finden Sie unter Elektroauto verkaufen.

Beim Kauf abgleichen.

Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens lohnt ein kurzer Abgleich von Papieren und Fahrzeug:

  • Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Feld E mit der Nummer am Auto überein?
  • Liegen ZB I und ZB II im Original vor, und passen Kennzeichen und Halterangaben in beiden zusammen?
  • Ist der Verkäufer nicht als Halter eingetragen, lassen Sie sich erklären, warum – denn Eigentum weisen die Papiere ohnehin nicht nach.
  • Wann ist laut Feld X die nächste HU fällig?
  • Passen Kraftstoffart oder Energiequelle in P.3 und die Leistung in P.2 zur Beschreibung im Inserat?
  • Weitere Prüfpunkte für den Termin vor Ort enthält die Checkliste zur Besichtigung.

Möchten Sie uns einen Kleinbus, Hochdachkombi oder ein Leichtkraftfahrzeug anbieten, prüfen Sie bitte die Fahrzeugklasse in der ZB I und fragen Sie vorher bei uns nach.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Woran erkenne ich in den Papieren, ob mein Fahrzeug ein Pkw ist?

Einen ersten Hinweis gibt Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I: Pkw gehören zur Klasse M1, also zu den Fahrzeugen für die Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Weil etwa auch Wohnmobile zur Klasse M zählen, lohnt der Blick in Feld 5, das Fahrzeugklasse und Aufbau im Klartext nennt.

Beweist der Fahrzeugbrief, wem das Auto gehört?

Nein. Auf der Zulassungsbescheinigung steht ausdrücklich, dass ihr Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird; eingetragen ist der Halter. Wer ein Auto kauft, sollte deshalb klären, ob der Verkäufer darüber verfügen darf, und sich den Brief im Original übergeben lassen.

Wozu brauche ich eine COC-Bescheinigung?

Die COC bestätigt, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, und enthält seine technischen Daten. Gebraucht wird sie vor allem, wenn Fahrzeugpapiere fehlen oder neu ausgestellt werden müssen; für eine normale Umschreibung verlangt die Berliner Zulassungsbehörde sie nicht.

Hinweise

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Angaben der zuständigen Behörde.

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