Prüfintervalle bei Pkw
Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge müssen diese regelmäßig untersuchen lassen (§ 29 StVZO (öffnet in neuem Tab)). Bei einem neuen Pkw ist die erste HU nach 36 Monaten fällig, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO (öffnet in neuem Tab)). Für einige Nutzungen gelten kürzere Abstände, etwa bei Taxis.
Die Frist beginnt mit Monat und Jahr der letzten HU, bei einem Neufahrzeug mit dem Monat, in dem ihm erstmals ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde; ein Kurzzeitkennzeichen zählt dafür nicht. Vermerkt wird der Termin auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I); mehr dazu unter Fahrzeugpapiere erklärt.
Die Plakette lesen
Die Plakette klebt auf dem hinteren Kennzeichen. In ihrem Mittelkreis stehen die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die nächste HU fällig ist. Am Rand sind die Monate von 1 bis 12 angeordnet; die Zahl, die ganz oben steht, ist der Monat (Anlage IX StVZO (öffnet in neuem Tab)).
Beispiel: Steht in der Mitte „27“ und oben die „5“, muss das Fahrzeug bis Ende Mai 2027 zur HU; mit Ablauf dieses Monats wird die Plakette ungültig. Die Grundfarbe der Plakette wechselt mit dem Jahr, zum Ablesen brauchen Sie sie nicht.
Nicht zu verwechseln ist die Prüfplakette mit der Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe. Diese regelt die Einfahrt in die Umweltzone.
Die AU als Teil der HU
Die Untersuchung der Abgase gehört zur Hauptuntersuchung (Anlage VIII StVZO). Wie geprüft wird, hängt unter anderem davon ab, ob das Fahrzeug über eine On-Board-Diagnose verfügt.
Der Abgasteil darf auch gesondert als eigenständiger Teil der HU durchgeführt werden, frühestens einen Monat vor der Hauptuntersuchung. Der Nachweis darüber wird dann bei der HU vorgelegt.
Mängelklassen
Festgestellte Mängel werden in Klassen eingeordnet. Davon hängt ab, ob das Fahrzeug eine neue Plakette erhält (Anlage VIII StVZO):
- Ohne festgestellte Mängel: Das Fahrzeug erhält die Plakette.
- Geringe Mängel: Die Plakette kann zugeteilt werden; die Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beheben.
- Erhebliche Mängel: keine Plakette. Die Mängel sind zu beheben, und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachprüfung.
- Gefährliche Mängel: keine Plakette und ein ausdrücklicher Hinweis an den Halter. Auch hier ist eine Nachprüfung innerhalb eines Monats vorgesehen.
- Verkehrsunsicher: Die Mängel rechtfertigen ein sofortiges Betriebsverbot. Eine vorhandene Plakette wird entfernt, und die Zulassungsbehörde wird benachrichtigt.
„HU neu“ und „HU bis“ in Inseraten
„HU neu“, oft auch „TÜV neu“, bedeutet in Inseraten, dass die Hauptuntersuchung kurz vor dem Verkauf durchgeführt wurde und bis zur nächsten HU die volle Frist läuft. Die Angabe „HU bis 05/2027“ nennt den Monat, bis zu dem die nächste Untersuchung fällig ist.
Auf den Fahrzeugseiten dieser Website steht in der Zeile „HU“ der Monat der nächsten Fälligkeit, zum Beispiel „bis 05/2027“. Bei einer frisch durchgeführten Untersuchung steht dort „HU/AU neu“, ergänzt um diesen Monat, sofern er eingetragen ist.
Eine frische Plakette zeigt, dass bei der Untersuchung höchstens geringe Mängel festgestellt wurden. Fragen Sie trotzdem nach dem Untersuchungsbericht: Er nennt auch geringe Mängel und den Kilometerstand, der sich für den Abgleich im Beitrag Tachomanipulation erkennen eignet. Den übrigen Zustand prüfen Sie mit der Checkliste zur Besichtigung.
HU überzogen
Ist der Monat auf der Plakette abgelaufen, ist die HU überfällig. Solange keine gültige Plakette vorhanden ist, kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken (§ 29 Abs. 7 StVZO). Lassen Sie die Untersuchung deshalb bald nachholen.
Ist ein Fahrzeug nicht zugelassen und hat keine gültige HU, erlaubt ein Kurzzeitkennzeichen nur eng begrenzte Fahrten, etwa zur Untersuchungsstelle; Einzelheiten stehen im Beitrag Kurzzeitkennzeichen in Berlin. Wer ein Auto mit abgelaufener HU verkaufen möchte, findet Hinweise unter Auto ohne TÜV verkaufen.
