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Ratgeber · Verkaufen

Auto ohne TÜV verkaufen.

„TÜV“ ist der umgangssprachliche Name für die Hauptuntersuchung (HU). Ein Auto ohne gültige HU dürfen Sie verkaufen: Die Pflicht zur HU trifft den Halter, ein Verkaufsverbot folgt daraus nicht. Schwierig wird es erst, wenn das Auto bewegt werden soll – denn mit abgelaufener HU sind auch mit Kurzzeitkennzeichen nur wenige Fahrten erlaubt.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Lesezeit 4 Min.

Was „ohne TÜV“ bedeutet.

Die Hauptuntersuchung prüft, ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist, die Abgasvorschriften einhält und den übrigen für es geltenden Bauvorschriften entspricht. Sie wird nicht nur vom TÜV durchgeführt, sondern auch von anderen amtlich anerkannten Prüforganisationen – der Name hat sich trotzdem als Alltagsbegriff gehalten. Bei Pkw ist die erste HU in der Regel 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO (öffnet in neuem Tab)).

„Ohne TÜV“ heißt: Der Monat auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen ist abgelaufen; mit seinem Ende wird die Plakette ungültig (§ 29 StVZO). Den Termin finden Sie auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) unter „Nächste HU“. Wie Plakette und Prüfbericht zu lesen sind, erklärt der Ratgeber HU, AU und Prüfplakette.

Fahren mit abgelaufener HU.

Ist das Auto zugelassen, handelt ordnungswidrig, wer die Frist für die Hauptuntersuchung überzieht (§ 69a StVZO). Außerdem kann die zuständige Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken, solange keine gültige Prüfplakette angebracht ist (§ 29 StVZO). Ist das Auto abgemeldet, ruht die Pflicht zur HU; war sie inzwischen fällig, ist sie vor der erneuten Zulassung nachzuholen (Anlage VIII StVZO (öffnet in neuem Tab), § 16 FZV (öffnet in neuem Tab)).

Für den Verkauf heißt das: Planen Sie die Übergabe so, dass das Auto nicht auf eigener Achse zum Käufer muss. Wie das geht, steht weiter unten.

HU vor dem Verkauf machen?

Das entscheiden Sie selbst. Ein aktueller Prüfbericht zeigt, welche Mängel die Prüfstelle festgestellt hat – oder dass sie keine gefunden hat. Das schafft Klarheit für beide Seiten. Werden Mängel festgestellt, können Sie entscheiden, ob Sie sie beheben lassen oder das Auto mit dem Prüfbericht und den genannten Mängeln verkaufen.

Bedenken Sie auch die Seite des Käufers: Für die Umschreibung auf seinen Namen verlangt die Zulassungsbehörde in Berlin einen Nachweis über eine gültige HU (Service-Portal Berlin (öffnet in neuem Tab)). Fehlt sie, muss der Käufer sie erst nachholen. Für ein bereits abgemeldetes Auto gilt das ebenso bei der erneuten Zulassung, wenn die HU inzwischen fällig gewesen wäre – mehr dazu im Ratgeber Abgemeldetes Auto wieder anmelden.

Was in den Kaufvertrag gehört.

Halten Sie den Stand der HU schriftlich fest, damit es später keine Missverständnisse gibt:

  • das Datum der nächsten HU laut ZB I oder ausdrücklich den Vermerk, dass die HU abgelaufen ist
  • ob ein aktueller Prüfbericht vorliegt und welche Mängel darin stehen
  • alle weiteren Mängel, die Ihnen bekannt sind
  • ob das Auto bei der Übergabe noch zugelassen oder bereits abgemeldet ist
  • wer den Transport zum Käufer organisiert und bezahlt

So kommt das Auto zum Käufer.

Ein Kurzzeitkennzeichen, das es nur für nicht zugelassene Fahrzeuge gibt, löst das Problem nur zum Teil. Liegt keine gültige HU vor, sind damit nur Fahrten zu einer Prüfstelle im zuständigen oder einem angrenzenden Bezirk und zurück erlaubt; stellt die Prüfung Mängel fest, außerdem Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer Werkstatt in diesem Gebiet und zurück (§ 42 FZV). Eine Überführung zum Käufer gehört nicht dazu.

Für Fahrzeuge, die bei einer Untersuchung als verkehrsgefährdend oder verkehrsunsicher eingestuft wurden, gelten selbst diese Ausnahmen nicht. Ohne neue HU lässt sich das Auto mit Kurzzeitkennzeichen also nicht zum Käufer fahren; dann bleibt der Transport, etwa auf einem Anhänger. Einzelheiten zum Antrag stehen im Ratgeber Kurzzeitkennzeichen in Berlin; hat das Auto zusätzlich einen technischen Defekt, lesen Sie Auto mit Defekt verkaufen.

Ihr Auto ohne gültige HU bei uns anbieten.

Bieten Sie uns Ihr Fahrzeug gern auch ohne gültige HU an – ob und zu welchem Preis wir es ankaufen, klären wir nach der Besichtigung. Das Ankaufsformular hat kein eigenes Feld für die HU: Schreiben Sie den Monat der fälligen HU ins Nachrichtenfeld und nennen Sie bekannte Mängel.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Darf ich ein Auto ohne gültige HU verkaufen?

Ja. Die Pflicht zur Hauptuntersuchung trifft den Halter, ein Verkaufsverbot folgt daraus nicht. Vermerken Sie den Stand der HU aber klar im Kaufvertrag.

Sollte ich die HU vor dem Verkauf noch machen lassen?

Das hängt vom Zustand des Autos und von möglichen Reparaturkosten ab. Ein aktueller Prüfbericht schafft Klarheit; außerdem verlangt etwa die Berliner Zulassungsbehörde für die Umschreibung auf den Käufer eine gültige HU.

Was schreibe ich zur HU in den Kaufvertrag?

Das Datum der nächsten HU laut Zulassungsbescheinigung oder den Vermerk, dass die HU abgelaufen ist, dazu alle bekannten Mängel. Liegt ein aktueller Prüfbericht vor, verweisen Sie darauf.

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Fahrzeug anbieten.

Beschreiben Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs möglichst genau – Sie erhalten ein unverbindliches Angebot vorbehaltlich Besichtigung.