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Ratgeber · Formalitäten

Abgemeldetes Auto anmelden.

Ist ein Gebrauchtwagen beim Kauf abgemeldet – amtlich: außer Betrieb gesetzt –, brauchen Sie keine Umschreibung, sondern eine Wiederzulassung. Dafür legen Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung, eine eVB-Nummer, Ihren Ausweis und ein SEPA-Mandat vor; wäre während der Abmeldung eine Hauptuntersuchung (HU) fällig geworden, muss das Auto vorher zur Prüfung.

Bis zur Zulassung darf das Auto auf öffentlichen Straßen weder fahren noch dort abgestellt werden. Planen Sie deshalb schon vor dem Kauf, wie es zu Ihnen und gegebenenfalls zur Prüfstelle kommt.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Aktualisiert Lesezeit 5 Min.

Umschreibung oder Wiederzulassung?

Welches Verfahren für welches Auto gilt
SituationVerfahrenRatgeber
Auto ist zugelassen, Kennzeichen sind gestempeltUmschreibung auf den neuen HalterAuto ummelden in Berlin
Auto ist abgemeldet, Vermerk in der ZB I oder Bescheid über die Abmeldung liegt vorWiederzulassung, in Berlin mit neuem Kennzeichendieser Ratgeber
Auto ist länger als sieben Jahre abgemeldetWiederzulassung nur vor Ort, die Fahrzeugdaten im Register sind gelöschtdieser Ratgeber
Auto soll vor der Zulassung zur HU oder nach Hause fahrenKurzzeitkennzeichenKurzzeitkennzeichen in Berlin

Voraussetzungen.

Für die Wiederzulassung auf einen neuen Halter nennen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und das Berliner Service-Portal:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II); nach einer Abmeldung vor Ort trägt die ZB I den Vermerk der Behörde, nach einer Online-Abmeldung ersetzt der Bescheid diesen Vermerk
  • die eVB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto
  • Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • einen Nachweis über eine gültige HU – wäre in der Abmeldezeit eine Untersuchung fällig gewesen, muss sie vor der Wiederzulassung stattfinden (§ 16 Abs. 2 FZV (öffnet in neuem Tab))
  • falls jemand anderes den Antrag stellt: eine Vollmacht und die Ausweise von Ihnen und der beauftragten Person
  • keinen Verwertungsnachweis: Wurde das Auto einer anerkannten Verwertung überlassen, lehnt die Behörde die Wiederzulassung ab

Wiederzulassung in Berlin.

Wohnen Sie in Berlin, ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. Für Autos, die zuletzt in Berlin zugelassen waren, führt das Service-Portal die Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs auf einen anderen Halter (öffnet in neuem Tab) als eigene Dienstleistung; war das Auto anderswo zugelassen, nennt das Portal den Fall bei der Dienstleistung zur Umschreibung. Den Termin buchen Sie jeweils dort. Bei einem Halterwechsel bekommt ein abgemeldetes Auto in Berlin ein neues Berliner Kennzeichen, als Wunschkennzeichen oder zugeteilt. Die Schilder lassen Sie bei einem Schilderhersteller anfertigen.

Online geht es über die internetbasierte Zulassung (i-Kfz), wenn das Auto nicht länger als sieben Jahre abgemeldet ist (§ 29 FZV (öffnet in neuem Tab)) und Sie die übrigen Voraussetzungen des Portals erfüllen: BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion, eine ZB I mit Sicherheitscode (ausgefertigt ab dem 1. Januar 2015), eine ZB II mit Sicherheitscode (ausgestellt ab dem 1. Oktober 2017) und eine HU, die im zentralen Fahrzeugregister abrufbar ist. Bei abgemeldeten Autos hat die Behörde den Code der ZB I laut LABO meist schon freigelegt; die Codes der alten Plaketten werden nicht gebraucht.

Länger als sieben Jahre abgemeldete Autos lassen sich nur vor Ort wieder zulassen. Wurde das Auto vor Oktober 2005 abgemeldet, gibt es laut Service-Portal statt des Fahrzeugscheins eine Abmeldebescheinigung, die ebenfalls vorzulegen ist. Fehlen Papiere, können die technischen Daten über eine Übereinstimmungsbescheinigung, ein Datenblatt oder ein Gutachten nachgewiesen werden. Wie die Abmeldung selbst abläuft, steht im Ratgeber Auto abmelden in Berlin.

Wie das Auto zur Prüfung oder nach Hause kommt.

Für Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Auto gibt es das Kurzzeitkennzeichen. Ohne gültige HU gilt es nur für eng begrenzte Fahrten, vor allem zur Prüfstelle und zurück; ist das Auto nicht verkehrssicher, bleibt nur der Transport. Einzelheiten erklärt der Ratgeber Kurzzeitkennzeichen in Berlin, was bei der Untersuchung geprüft wird, steht unter HU und AU.

Der Weg zur Wiederzulassung.

  1. 01 / 05

    Papiere übernehmen

    Lassen Sie sich beim Kauf die ZB I mit dem Abmeldevermerk oder dem Bescheid über die Abmeldung, die ZB II und den letzten HU-Bericht geben.

  2. 02 / 05

    HU klären

    Ist die HU abgelaufen oder wäre sie während der Abmeldung fällig geworden, fahren Sie mit Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle oder lassen das Auto dorthin bringen.

  3. 03 / 05

    Versicherung abschließen

    Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und notieren Sie die eVB-Nummer; Hinweise dazu im Ratgeber Auto ummelden.

  4. 04 / 05

    Antrag stellen

    Buchen Sie einen Termin beim LABO oder beantragen Sie die Wiederzulassung online. Ein Wunschkennzeichen können Sie vorher über das Portal reservieren.

  5. 05 / 05

    Schilder anbringen

    Lassen Sie die Schilder prägen. Vor Ort werden sie abgestempelt, nach einer Online-Zulassung kleben Sie die zugeschickten Plakettenträger selbst auf.

Beim Kauf klären.

Fragen Sie vor dem Kauf eines abgemeldeten Autos nach diesen Punkten und lassen Sie sich die Nachweise zeigen:

  • Wann wurde das Auto abgemeldet? Das zeigt der Vermerk in der ZB I oder der Bescheid über die Außerbetriebsetzung.
  • Wann ist die nächste HU fällig? Das Datum steht in der ZB I und im letzten Prüfbericht.
  • Sind ZB I und ZB II vollständig da? Fehlt der Fahrzeugbrief, muss zuerst ein Ersatz her – siehe Fahrzeugbrief verloren.
  • Ist das Auto länger als sieben Jahre abgemeldet? Dann scheidet der Online-Weg aus.
  • Wurde ein Verwertungsnachweis ausgestellt? Dann ist keine Wiederzulassung möglich.
  • Wie kommt das Auto zu Ihnen? Kurzzeitkennzeichen oder Transport sollten feststehen, bevor Sie bezahlen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Welche Unterlagen sind für die Wiederzulassung nötig?

Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine eVB-Nummer, Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und ein Nachweis über eine gültige HU. Wer jemand anderen schickt, gibt eine Vollmacht und die Ausweisdokumente beider Personen mit.

Was gilt, wenn bei einem abgemeldeten Auto die HU abgelaufen ist?

Wäre während der Abmeldung eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, muss das Auto vor der Wiederzulassung zur HU (§ 16 Abs. 2 FZV). Zur Prüfstelle kommt es mit einem Kurzzeitkennzeichen, das ohne gültige HU nur für eng begrenzte Fahrten gilt, oder per Transport.

Kann ich ein abgemeldetes Auto online wieder zulassen?

Ja, über i-Kfz – sofern das Auto höchstens sieben Jahre abgemeldet ist. Außerdem verlangt das Berliner Portal unter anderem ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion und eine ZB II mit Sicherheitscode, und die letzte HU muss im zentralen Fahrzeugregister hinterlegt sein.

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