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Ratgeber · Formalitäten

Kurzzeitkennzeichen in Berlin.

Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt Probe- und Überführungsfahrten mit einem Auto, das nicht zugelassen ist – etwa nach dem Kauf eines abgemeldeten Gebrauchtwagens. Es gilt nur für das eine Fahrzeug, nur innerhalb Deutschlands und höchstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung; beantragen können Sie es bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts oder bei der Behörde, in deren Bezirk das Auto steht.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Aktualisiert Lesezeit 4 Min.

Wofür es gilt.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt mit Kurzzeitkennzeichen zwei Arten von Fahrten (§ 42 FZV (öffnet in neuem Tab)): Probefahrten, mit denen die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festgestellt und nachgewiesen wird, und Überführungsfahrten an einen anderen Ort (§ 2 FZV (öffnet in neuem Tab)). Typisch sind die Fahrt vom Verkäufer nach Hause, zur Werkstatt oder zur Hauptuntersuchung (HU).

Das Kennzeichen darf nur an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es zugeteilt wurde. Seine Nummer beginnt mit 03 oder 04, das Schild trägt ein Ablaufdatum und muss nicht fest angebracht sein. Dazu erhalten Sie einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, den Sie bei jeder Fahrt mitführen.

Wer zuständig ist.

Den Antrag stellen Sie wahlweise bei der Zulassungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist, oder bei der Behörde am Standort des Autos (§ 42 Abs. 2 FZV (öffnet in neuem Tab)). Kauft zum Beispiel jemand aus Brandenburg ein Auto in Berlin, kommen beide Behörden infrage.

In Berlin ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. Einen Termin vereinbaren Sie über das Kontaktformular, das im Service-Portal (öffnet in neuem Tab) verlinkt ist; einen Online-Antrag führt das Portal für Kurzzeitkennzeichen nicht.

Voraussetzungen und Unterlagen.

Das Auto muss einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung haben – sonst sind nur Fahrten erlaubt, die unmittelbar der Erlangung einer Betriebserlaubnis dienen (§ 42 Abs. 6 FZV (öffnet in neuem Tab)) –, und es muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Für den Antrag in Berlin nennt das Service-Portal:

  • den ausgefüllten Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis, alternativ Reisepass plus Meldebescheinigung
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen – fragen Sie den Versicherer ausdrücklich danach
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • einen Nachweis über eine gültige HU, sonst gelten die Einschränkungen weiter unten
  • wenn Sie jemanden schicken, eine formlose Vollmacht und beide Ausweisdokumente

Gültigkeit.

Das Ablaufdatum liegt höchstens am Ende des fünften Tages, der auf die Zuteilung folgt (§ 42 Abs. 4 FZV (öffnet in neuem Tab)); das Berliner Portal spricht von höchstens sechs Tagen ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung für einen späteren Zeitraum ist nicht möglich – beantragen Sie das Kennzeichen also erst, wenn Termin und Strecke feststehen.

Nach dem Ablaufdatum darf das Auto auf öffentlichen Straßen nicht mehr fahren. Soll es danach dauerhaft genutzt werden, braucht es eine reguläre Zulassung, bei einem abgemeldeten Auto die Wiederzulassung.

Ohne gültige HU.

Ist die HU abgelaufen oder läuft sie ab, bevor das Kurzzeitkennzeichen endet, sind nur Fahrten zu einer Prüfstelle erlaubt – im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Autos zuständig ist, oder in einem angrenzenden Bezirk, und zurück zum Standort (§ 42 Abs. 7 FZV (öffnet in neuem Tab)). Eine Übersicht der an Berlin angrenzenden Zulassungsbezirke stellt das LABO bereit.

Bescheinigt die Prüfung Mängel, sind zusätzlich Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer geeigneten Werkstatt im selben Gebiet und zurück erlaubt. Wurde das Auto bei der HU als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft, gilt beides nicht: Mit dem Kurzzeitkennzeichen darf es dann gar nicht fahren. Was bei der Untersuchung geprüft wird, erklärt der Ratgeber HU und AU.

Transport als Alternative.

Kommt das Kurzzeitkennzeichen nicht infrage – weil das Auto nicht verkehrssicher ist oder das Ziel außerhalb der erlaubten Bezirke liegt –, bleibt der Transport auf einem Anhänger oder mit einem Abschleppwagen. Achten Sie darauf, dass Zugfahrzeug, Anhänger und Ihre Fahrerlaubnis zum Gewicht des Autos passen und die Ladung gesichert ist, und klären Sie vorher, wer die Kosten trägt.

Wie Sie ein Auto mit Defekt oder abgelaufener Prüfung verkaufen, beschreiben die Ratgeber Auto mit Motorschaden verkaufen und Auto ohne TÜV verkaufen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Höchstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung; das Ablaufdatum steht auf dem Schild (§ 42 Abs. 4 FZV). Danach darf das Auto auf öffentlichen Straßen nicht mehr fahren.

Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU fahren?

Nur eingeschränkt: zur Prüfstelle im Bezirk der für den Standort zuständigen Zulassungsbehörde oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück, bei festgestellten Mängeln auch zur unmittelbaren Reparatur. Für Autos, die bei der HU als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden, gilt das nicht.

Wo beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts oder bei der Behörde, die für den Standort des Autos zuständig ist. In Berlin ist das die Kfz-Zulassungsbehörde des LABO; den Termin vereinbaren Sie über deren Kontaktformular.

Hinweise

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Angaben der zuständigen Behörde.

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