Den Defekt genau beschreiben.
Je genauer die Beschreibung, desto besser kann ein Käufer einschätzen, was auf ihn zukommt. Notieren Sie:
- die Symptome: Geräusche, Rauch, Ruckeln, Leistungsverlust oder austretende Flüssigkeit
- Warnleuchten und Meldungen im Display, am besten mit einem Foto der Anzeige
- seit wann der Fehler auftritt und ob er dauerhaft oder nur zeitweise da ist
- ob das Auto noch anspringt und aus eigener Kraft fährt
- eine Diagnose oder einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt, falls vorhanden
- was bereits repariert oder versucht wurde
Reparieren oder im Ist-Zustand verkaufen?
Ob sich eine Reparatur vor dem Verkauf lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt darauf an, was sie kostet, wie alt das Auto ist und in welchem Zustand es sonst ist. Bei Autos mit sehr vielen Kilometern kommen weitere Fragen hinzu – mehr dazu im Ratgeber Auto mit hoher Laufleistung verkaufen.
Verkaufen Sie das Auto unrepariert, verkaufen Sie es mit dem beschriebenen Defekt; ein Kostenvoranschlag zeigt Interessenten dann, worum es geht. Lassen Sie es reparieren, gehören die Rechnung und die Beschreibung der Arbeiten zu den Unterlagen für den Verkauf.
Rechtliches in Kürze.
Bekannte Mängel gehören offen auf den Tisch und in den Kaufvertrag. Kennt der Käufer einen Mangel beim Vertragsschluss, kann er deswegen später grundsätzlich keine Rechte geltend machen (§ 442 BGB). Halten Sie den Defekt deshalb schriftlich und konkret fest, etwa „Motor springt nicht an, Diagnose der Werkstatt liegt bei“ statt nur „Motor defekt“.
Diese Regel gilt nicht, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft (§ 475 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab)). Dann muss der Käufer vor Vertragsschluss eigens darüber informiert werden, dass das Auto in diesem Punkt vom üblichen Zustand abweicht, und die Abweichung muss im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein (§ 476 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab)).
Auf Formeln wie „gekauft wie gesehen“ sollten Sie sich nicht verlassen: Ein Haftungsausschluss gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Was in einen Vertrag mit einem Händler gehört, erklärt der Ratgeber Kaufvertrag beim Gebrauchtwagenhändler. Geht der Defekt auf einen Unfall zurück, lesen Sie Auto mit Unfallschaden verkaufen.
Wenn das Auto nicht fahren kann.
Ein Auto mit Motorschaden fährt oft gar nicht mehr. Aber auch wenn es noch rollt: Wer ein Fahrzeug führt, muss dafür sorgen, dass es vorschriftsmäßig ist, und ein Auto mit Mängeln, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, gehört nicht in den Straßenverkehr (§ 23 StVO).
Ein Kurzzeitkennzeichen ändert daran nichts. Fahrten damit sind an Bedingungen geknüpft (§ 42 FZV): Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) sind nur Fahrten zu einer Prüfstelle und – wenn die Untersuchung Mängel ergeben hat – zur unmittelbaren Reparatur erlaubt, jeweils im zuständigen oder einem angrenzenden Bezirk; für Fahrzeuge, die bei der Untersuchung als verkehrsgefährdend oder verkehrsunsicher eingestuft wurden, nicht einmal diese. Mehr zur abgelaufenen HU steht im Ratgeber Auto ohne TÜV verkaufen.
Dann bleibt der Transport, etwa auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen. Klären Sie vor dem Verkauf mit dem Käufer, wer ihn organisiert und bezahlt, und halten Sie es im Kaufvertrag fest. Mehr zu Kennzeichen und Transport: Kurzzeitkennzeichen in Berlin.
Ihr defektes Auto bei uns anbieten.
Bieten Sie uns Ihr Fahrzeug gern auch mit Defekt an – ob und zu welchem Preis wir es ankaufen, klären wir nach der Besichtigung. Wählen Sie im Ankaufsformular beim Zustand „Defekt“, schreiben Sie die Diagnose oder die Symptome ins Nachrichtenfeld und geben Sie an, ob das Auto fahrbereit ist.
