Was als „hohe Laufleistung“ gilt.
Ob eine Laufleistung hoch ist, hängt vom Alter des Autos ab, von der Art der Nutzung und davon, wie regelmäßig es gewartet wurde. Zwei Autos mit gleichem Kilometerstand können sich deutlich unterscheiden – je nachdem, ob sie überwiegend auf langen Strecken oder im Stadtverkehr unterwegs waren und ob die Wartung lückenlos ist.
Käufer und Händler sehen deshalb nicht nur auf die Zahl, sondern darauf, wie das Auto gepflegt wurde und was demnächst fällig wird. Genau das sollten Ihre Unterlagen zeigen. Welche Punkte ein Händler bei seiner Einschätzung berücksichtigt, erklärt der Ratgeber Was den Ankaufspreis bestimmt.
Nachweise, die jetzt zählen.
Bei vielen Kilometern sind Belege wichtiger als bei einem jungen Auto. Legen Sie bereit, was Sie haben – und was gilt, wenn etwas fehlt, steht im Ratgeber Unterlagen für den Autoverkauf:
- lückenlose Wartungsnachweise, etwa ein gestempeltes Serviceheft oder digitale Einträge des Herstellers
- Rechnungen zu größeren Arbeiten, etwa einem Zahnriemenwechsel laut Wartungsplan oder einer erneuerten Kupplung
- Berichte früherer Hauptuntersuchungen – darin ist der Kilometerstand vermerkt
- Rechnungen für Reifen, Bremsen und andere Verschleißteile
- nach einem Tachotausch die Werkstattrechnung, möglichst mit dem alten Kilometerstand
Kilometerstand richtig angeben.
Unterscheiden Sie zwischen dem abgelesenen Tachostand und der nachgewiesenen Gesamtlaufleistung. Meist ist beides dasselbe. Anders kann es sein, wenn der Tacho oder das Kombiinstrument einmal getauscht wurde: Dann weicht der angezeigte Stand womöglich von dem ab, was das Auto tatsächlich gefahren ist. Nennen Sie in diesem Fall beide Werte und belegen Sie den Tausch mit der Werkstattrechnung.
Bei jeder Hauptuntersuchung wird der Kilometerstand im Prüfbericht vermerkt. Liegt er unter dem Stand der letzten HU und lässt sich der Einbau eines anderen Tachos nicht nachweisen, vermerkt der Prüfer im Bericht, dass der Stand nicht plausibel ist, und meldet das über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Zulassungsbehörde (Anlage VIII StVZO (öffnet in neuem Tab)). Den Kilometerzähler zu manipulieren ist strafbar (§ 22b StVG); wie Käufer Manipulationen erkennen, zeigt der Ratgeber Tachomanipulation erkennen.
Verschleiß ehrlich angeben.
Bei vielen Kilometern ist Verschleiß normal – an Bremsen, Reifen, Stoßdämpfern, Kupplung oder Sitzen. Das ist kein Makel, solange Sie es offen sagen. Nennen Sie, was demnächst ansteht, etwa laut Wartungsplan oder nach dem letzten Werkstattbesuch, und was Ihnen selbst aufgefallen ist.
Ihre Angaben haben Gewicht: Was Sie im Inserat über das Auto schreiben oder mit dem Käufer vereinbaren, bestimmt mit, welche Beschaffenheit er erwarten darf (§ 434 BGB). Beschreiben Sie den Zustand deshalb so, wie er ist – nicht besser.
Welcher Verkaufsweg passt?
Ob Sie privat oder an einen Händler verkaufen, hängt vor allem davon ab, wie viel Aufwand Sie für Inserat, Besichtigungen und Vertrag einplanen möchten. Vor- und Nachteile beider Wege vergleicht der Ratgeber Privat oder an einen Händler verkaufen. Hat das Auto außerdem einen technischen Defekt, lesen Sie Auto mit Defekt verkaufen.
Ihr Vielfahrer-Auto bei uns anbieten.
Bieten Sie uns Ihr Fahrzeug gern auch mit hoher Laufleistung an – ob und zu welchem Preis wir es ankaufen, klären wir nach der Besichtigung. Tragen Sie im Ankaufsformular den aktuellen Kilometerstand ein und erwähnen Sie im Nachrichtenfeld Wartungsnachweise und größere Arbeiten.
