Fahrzeugdaten.
Am Anfang steht die genaue Bestimmung des Fahrzeugs. Wie Sie die Typbezeichnung Ihrer Marke richtig angeben, zeigen die Hinweise nach Marke und Antrieb.
- Marke, Modell und Modellgeneration
- Motor mit Leistung in kW und PS sowie Kraftstoff oder Antriebsart
- Getriebe: Schaltgetriebe oder Automatik
- Ausstattungslinie und wichtige Extras, etwa Navigationssystem, Anhängerkupplung oder Assistenzsysteme
- Karosserieform und Farbe
Alter und Laufleistung.
Erstzulassung und Kilometerstand sind die ersten Angaben, nach denen ein Händler fragt. Sie zeigen, wie viel Verschleiß zu erwarten ist und ob größere Wartungsarbeiten bald anstehen. Belegte Wartung hilft, einen hohen Kilometerstand einzuordnen, ersetzt aber nicht den Blick auf den Zustand.
Was bei sehr vielen Kilometern gilt, erklärt der Ratgeber Auto mit hoher Laufleistung verkaufen.
Der Zustand im Einzelnen.
Bei der Besichtigung zählt, was man sieht, hört und riecht. Was Sie vorher selbst tun können, steht unter Auto für den Verkauf vorbereiten.
Karosserie und Lack
Dellen, Kratzer, Steinschläge, Rost und Spuren früherer Reparaturen. Auch Unterschiede im Farbton zwischen einzelnen Teilen fallen bei der Besichtigung auf.
Innenraum
Sitze, Lenkrad, Dachhimmel und Teppiche, Gerüche etwa von Rauch oder Tieren sowie die Funktion von Bedienelementen und Klimaanlage.
Reifen
Profiltiefe, Alter und gleichmäßige Abnutzung der Reifen – und ob ein zweiter Rädersatz dabei ist.
Technik
Motorlauf, Getriebe, Bremsen, Fahrwerk und leuchtende Warnleuchten; bei Elektro- und Hybridfahrzeugen auch der Zustand der Antriebsbatterie.
Historie und Vornutzung.
- Wartung: Nachweise nach Herstellervorgaben, im Serviceheft oder als Rechnungen
- Zahl der Vorbesitzer
- Unfallschäden: ob es reparierte oder unreparierte Schäden gibt und wie repariert wurde – mit Rechnungen, falls vorhanden
- Vornutzung: ob das Auto als Taxi, Mietwagen oder Fahrschulwagen eingesetzt war
- Rückrufe: ob bekannte Rückrufaktionen für das Fahrzeug erledigt sind
Was ein Händler einkalkuliert.
Ein Händler kauft, um weiterzuverkaufen. In sein Angebot fließt deshalb ein, was bis dahin auf ihn zukommt:
- Aufbereitung: Reinigung innen und außen, kleinere Arbeiten an Lack und Innenraum
- Reparaturen und Wartung, bis das Auto verkaufsfertig ist – etwa eine fällige Hauptuntersuchung (HU)
- Gesetzliche Haftung beim Weiterverkauf: Verkauft der Händler an Verbraucher, haben diese bei Sachmängeln die Rechte aus § 437 BGB (öffnet in neuem Tab). Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung kann er ihnen gegenüber nicht vor einer Mängelanzeige vertraglich ausschließen (§ 476 BGB (öffnet in neuem Tab)). Wie das für Käufer aussieht, beschreibt Gewährleistung beim Gebrauchtwagen.
- Standzeit: Bis zum Verkauf bindet das Auto Kapital und Stellfläche.
- Nachfrage: wie gut sich das Modell in dieser Ausstattung und mit diesem Antrieb gerade verkaufen lässt
- Kosten des Verkaufs, etwa für Inserate, Besichtigungen und Probefahrten
Warum Online-Angebote unverbindlich sind.
Angaben und Fotos zeigen viel, aber nicht alles: Geräusche, Gerüche, das Fahrverhalten oder ein fachgerecht reparierter Schaden lassen sich oft erst am Auto beurteilen. Ein Angebot, das nur auf Formular und Fotos beruht, steht deshalb unter dem Vorbehalt der Besichtigung.
Je genauer Ihre Angaben vorher sind, desto weniger Überraschungen gibt es bei der Besichtigung – in beide Richtungen.
So helfen Sie bei einer genauen Einschätzung.
- Übernehmen Sie Marke, Modell und Motor möglichst genau aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I).
- Nennen Sie den genauen Kilometerstand und den Monat der Erstzulassung.
- Beschreiben Sie Schäden und Mängel offen, auch kleine.
- Senden Sie aussagekräftige Fotos; wie das gelingt, zeigt der Ratgeber Gute Fotos für den Autoverkauf.
- Erwähnen Sie Wartungsnachweise, neue Reifen oder größere Reparaturen der letzten Zeit.
- Ihre Fahrzeugdaten können Sie direkt im Ankaufsformular eingeben; eine Preisvorstellung ist dort freiwillig.
