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Ratgeber · Formalitäten

Auto ummelden in Berlin.

Haben Sie einen zugelassenen Gebrauchtwagen gekauft, müssen Sie ihn unverzüglich auf sich umschreiben lassen – bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnorts. Wer in Berlin wohnt, wendet sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), mit Termin vor Ort oder online; mitbringen bzw. angeben müssen Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung, eine eVB-Nummer, Ihren Ausweis und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Ist das Auto beim Kauf schon abgemeldet, geht es nicht um eine Umschreibung, sondern um eine Wiederzulassung – mit etwas anderen Voraussetzungen.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Aktualisiert Lesezeit 4 Min.

Wer zuständig ist.

Maßgeblich ist der Wohnsitz des Käufers, bei Firmen ihr Sitz. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verlangt, dass der Erwerber nach dem Halterwechsel unverzüglich bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde seine Daten mitteilt, mit dem Versicherungsnachweis eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) beantragt und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) zur Änderung vorlegt (§ 15 Abs. 5 FZV (öffnet in neuem Tab)).

Wo das Auto bisher zugelassen war, spielt für die Zuständigkeit keine Rolle: Wer in Berlin wohnt, schreibt auch ein Auto aus einem anderen Bundesland beim LABO um, und wer etwa in Brandenburg wohnt, meldet ein Berliner Auto bei seiner eigenen Behörde um. Was in den beiden Papieren steht, erklärt der Ratgeber Fahrzeugpapiere.

Unterlagen für die Umschreibung.

Das Berliner Service-Portal nennt für die Umschreibung auf einen neuen Halter:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief) im Original
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • die siebenstellige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer – ist das Auto steuerpflichtig, geht es ohne Bankverbindung nicht
  • einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU); den Prüfbericht brauchen Sie nur, wenn das Datum der nächsten HU nicht aus der ZB I hervorgeht
  • den Antrag auf Zulassung, als Formular des LABO oder vor Ort ausgefüllt
  • bei Vertretung eine Vollmacht sowie die Ausweisdokumente beider Personen

Die eVB-Nummer.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) belegt, dass für das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht; ohne sie gibt es keine Zulassung (§ 49 FZV (öffnet in neuem Tab)). Sie erhalten die Nummer von dem Versicherer, bei dem Sie das Auto versichern. Die Bestätigung selbst liegt der Zulassungsbehörde dann elektronisch vor – Sie geben dort nur die Nummer an.

Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift beim Versicherer so hinterlegt sind wie in Ihrem Ausweis: Laut LABO dürfen die Halterdaten nicht von den eVB-Daten abweichen, es sei denn, der Versicherer hat einen abweichenden Halter zugelassen. Für ein Kurzzeitkennzeichen gibt es eine eigene eVB, siehe Kurzzeitkennzeichen in Berlin. Was beim Verkäufer aus der bisherigen Versicherung wird, steht im Ratgeber Versicherung und Steuer beim Verkauf.

Vor Ort in Berlin.

Für den Besuch bei der Kfz-Zulassungsbehörde buchen Sie einen Termin über das Service-Portal Berlin (öffnet in neuem Tab); dort stehen auch die Standorte und die aktuellen Gebühren. Anders als bei der Abmeldung nennt das Portal für die Umschreibung keine Bürgerämter. Laut Portal werden laufend weitere Termine freigegeben, ein erneuter Blick lohnt sich also.

Beim Hauptzollamt dürfen keine Kfz-Steuerrückstände und beim Land Berlin keine Gebührenrückstände offen sein. Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit. Bekommt das Auto ein neues Kennzeichen, lassen Sie die Schilder bei einem Schilderhersteller anfertigen – die Zulassungsbehörde stellt selbst keine her. Mit neuem Kennzeichen brauchen Sie für die Umweltzone auch eine neue Plakette – es sei denn, das Auto führt ein E-Kennzeichen.

Online über i-Kfz.

Den Halterwechsel können Sie auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen (§ 30 FZV (öffnet in neuem Tab)). Das Berliner Portal setzt dafür ein BundID-Konto voraus, einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt PIN, ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone, eine ZB I, die ab dem 1. Januar 2015 ausgefertigt wurde, und eine ZB II mit Sicherheitscode, ausgestellt ab dem 1. Oktober 2017. Die HU muss im zentralen Fahrzeugregister abrufbar sein, die Gebühr zahlen Sie elektronisch.

Die Sicherheitscodes liegen verdeckt auf den Papieren. Sobald ein Code freigelegt ist, gilt das Dokument als entwertet (§ 21 FZV (öffnet in neuem Tab)) – legen Sie ihn deshalb erst frei, wenn Sie den Antrag direkt danach stellen. Nicht online möglich sind laut Portal unter anderem Umschreibungen auf Minderjährige und Fälle mit technischem Gutachten. Neue Papiere und Plaketten schickt die Behörde per Post.

Schritt für Schritt.

  1. 01 / 05

    Papiere übernehmen

    Lassen Sie sich beim Kauf ZB I und ZB II übergeben und vergleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Papieren mit der am Auto.

  2. 02 / 05

    Versicherung abschließen

    Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab und notieren Sie die eVB-Nummer.

  3. 03 / 05

    Antrag stellen

    Buchen Sie einen Termin beim LABO oder beantragen Sie die Umschreibung online, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

  4. 04 / 05

    Schilder und Plaketten

    Bei neuem Kennzeichen Schilder anfertigen lassen. Nach einer Online-Zulassung kleben Sie die zugeschickten Plakettenträger an der vorgegebenen Stelle fest auf die Schilder.

  5. 05 / 05

    Papiere richtig aufbewahren

    Die neue ZB I haben Sie beim Fahren dabei, die ZB II bewahren Sie getrennt vom Auto sicher auf.

Wie der Kauf eines Fahrzeugs aus unserem Bestand abläuft, beschreibt der Abschnitt So kaufen Sie bei uns.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie bekomme ich eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer erhalten Sie von dem Kfz-Haftpflichtversicherer, bei dem Sie das Auto versichern. Die Bestätigung erreicht die Zulassungsbehörde elektronisch; Sie nennen dort nur die siebenstellige Nummer.

Kann ich mein Auto in Berlin online ummelden?

Ja, über die internetbasierte Zulassung i-Kfz, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion, eine ZB I ab 2015, eine ZB II mit Sicherheitscode ab Oktober 2017 und eine HU, die im zentralen Fahrzeugregister abrufbar ist.

Welche Zulassungsbehörde ist für die Umschreibung zuständig?

Zuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Käufers, bei Firmen die am Sitz (§ 15 Abs. 5 FZV). Wer in Berlin wohnt, geht zur Kfz-Zulassungsbehörde des LABO – auch wenn das Auto bisher anderswo zugelassen war.

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