Wo die Umweltzone gilt.
Die Umweltzone umfasst die Innenstadt innerhalb des S-Bahn-Rings, den sogenannten Großen Hundekopf – laut Senatsverwaltung rund 88 Quadratkilometer. Verkehrszeichen an den Zufahrten, meist an Brücken und Unterführungen der Ringbahn, markieren die Grenze; ein Zusatzzeichen zeigt, dass nur Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren dürfen.
Die Grenze folgt dem Ring nicht überall: Einige Straßen direkt am Ring gehören nicht dazu, eine Straße außerhalb dagegen schon. Ob eine Adresse in der Zone liegt, zeigt die Karte der Senatsverwaltung zum Gebiet der Umweltzone (öffnet in neuem Tab), in die Sie Adressen eingeben können.
Welche Plakette Sie brauchen.
In Berlin zählt nur die grüne Plakette der Schadstoffgruppe 4. Welche Gruppe ein Auto erreicht, ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I). Benziner mit geregeltem Katalysator und Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und 6 erhalten die grüne Plakette; bei älteren Dieseln hängt es von der Einstufung und gegebenenfalls einer Nachrüstung mit Partikelfilter ab.
Elektroautos gehören ebenfalls zur Schadstoffgruppe 4. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, also auch entsprechend gekennzeichnete Plug-in-Hybride, brauchen aber keine Plakette: Seit dem 1. Oktober 2026 sind sie bundesweit von den Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen (Anhang 3 der 35. BImSchV (öffnet in neuem Tab)); Berlin hatte das schon vorher per Allgemeinverfügung geregelt. Ohne E-Kennzeichen ist auch für sie die grüne Plakette nötig.
Die Plakette klebt gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe und trägt das Kennzeichen des Autos (§ 3 der Kennzeichnungsverordnung, 35. BImSchV (öffnet in neuem Tab)). Sie hat kein Ablaufdatum und gilt in allen Umweltzonen in Deutschland.
Wo es die Plakette gibt.
Die Ausgabestelle prüft anhand der Fahrzeugpapiere, welche Plakette ein Auto erhält; das Fahrzeug selbst müssen Sie dafür nicht vorführen. Plaketten gibt es:
- bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), vor Ort mit Termin oder online mit Versand per Post
- bei den Prüforganisationen, die Abgasuntersuchungen durchführen
- in Werkstätten, die für die Abgasuntersuchung anerkannt sind
- auf Antrag gleich bei der Zulassung eines Fahrzeugs
Neues Kennzeichen, neue Plakette.
Weil das Kennzeichen auf der Plakette eingetragen ist, brauchen Sie eine neue, sobald das Auto bei der Ummeldung ein anderes Kennzeichen bekommt; dasselbe gilt, wenn die Eintragung nicht mehr lesbar ist. Die alte Plakette lässt sich nicht weiterverwenden, sie zerstört sich beim Ablösen.
Am einfachsten beantragen Sie die neue Plakette gleich bei der Zulassung mit. Bleibt das Kennzeichen bei der Umschreibung gleich, bleibt auch die Plakette gültig. Wie die Ummeldung abläuft, steht im Ratgeber Auto ummelden in Berlin.
Ausnahmen.
Bundesweit sind einige Fahrzeuge von den Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen, etwa Oldtimer mit Oldtimerkennzeichen, Fahrzeuge, mit denen Menschen mit den Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis fahren oder gefahren werden, und seit Oktober 2026 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (Anhang 3 der 35. BImSchV). Berlin lässt per Allgemeinverfügung außerdem unter anderem Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Plakette zu – laut Senat solche, deren Nummer mit 04 beginnt, und nur, wenn das Fahrzeug nach seinen Abgaswerten eine Plakette erhalten könnte.
Einzelausnahmen auf Antrag gibt es in Berlin nur noch in engen Fällen, etwa für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G und geringem Einkommen, wenn das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke, die Anteil an der Umweltzone haben; Einzelheiten nennt die Senatsverwaltung unter Berliner Ausnahmeregelungen (öffnet in neuem Tab).
Beim Autokauf beachten.
Wer in Berlin einen Gebrauchtwagen kauft und in die Innenstadt fahren will, prüft am besten vorab:
- Bekommt das Auto eine grüne Plakette? Maßgeblich ist die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der ZB I; die übrigen Felder erklärt der Ratgeber Fahrzeugpapiere.
- Klebt schon eine Plakette an der Scheibe, gilt sie nur so lange, wie das Kennzeichen gleich bleibt.
- Führt ein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen? Ohne E-Kennzeichen braucht es für die Umweltzone eine grüne Plakette.
- Planen Sie die neue Plakette bei der Umschreibung gleich mit ein.
- Verwechseln Sie die Umweltplakette nicht mit der Prüfplakette der Hauptuntersuchung auf dem hinteren Kennzeichen – zu dieser siehe HU und AU.
