Wer verkaufen darf.
Gibt es nur eine Erbin oder einen Erben, entscheidet diese Person grundsätzlich allein über das Auto. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft; über einzelne Nachlassgegenstände können sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB (öffnet in neuem Tab)). Praktisch heißt das: Alle stimmen dem Verkauf zu, oder sie bevollmächtigen eine Person, die ihn für alle abwickelt.
Hat die verstorbene Person eine Testamentsvollstreckung angeordnet, verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass und darf über Nachlassgegenstände verfügen (§ 2205 BGB (öffnet in neuem Tab)); die Erben selbst können dann nicht über das Auto verfügen (§ 2211 BGB (öffnet in neuem Tab)). Hat die verstorbene Person das Auto per Testament einer bestimmten Person vermacht, kann diese verlangen, dass die Erben es ihr übertragen (§ 2174 BGB (öffnet in neuem Tab)) – klären Sie das vor einem Verkauf.
Überlegen Sie noch, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen, warten Sie mit dem Verkauf und lassen Sie sich beraten: Die Frist für die Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren; in bestimmten Fällen mit Auslandsbezug sind es sechs Monate (§ 1944 BGB (öffnet in neuem Tab)).
Nachweise für den Verkauf.
Käufer wollen in der Regel sehen, dass Sie über das Auto verfügen dürfen. Üblich sind:
- ein Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag erteilt
- alternativ ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung – ob das genügt, klären Sie vorab mit dem Käufer
- die Sterbeurkunde, falls danach gefragt wird
- bei mehreren Erben die schriftliche Zustimmung oder Vollmacht aller Miterben
- bei einer Testamentsvollstreckung das Testamentsvollstreckerzeugnis des Nachlassgerichts (§ 2368 BGB (öffnet in neuem Tab))
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ZB I und ZB II) sowie alle Schlüssel
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
Zulassung, Versicherung und Kfz-Steuer.
Das Auto bleibt zugelassen, bis es umgeschrieben oder außer Betrieb gesetzt wird. Solange es zugelassen ist, läuft auch die Kfz-Steuer weiter (§ 5 KraftStG (öffnet in neuem Tab)).
Der Kfz-Versicherungsvertrag geht als Teil des Nachlasses auf die Erben über. Informieren Sie den Versicherer über den Todesfall; was danach gilt, regelt der Versicherungsvertrag.
Wird das Auto bis zum Verkauf nicht gefahren, kann es außer Betrieb gesetzt werden – wie das geht, steht unter Auto abmelden in Berlin. Was beim Halterwechsel mit Versicherung und Steuer passiert, erklärt Versicherung und Steuer beim Halterwechsel. Welche Erbnachweise die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin (öffnet in neuem Tab) für eine Umschreibung verlangt, fragen Sie am besten vorher dort nach.
Verkauf vorbereiten.
- 01 / 05
Erbrecht nachweisen
Besorgen Sie den Erbnachweis; ohne notarielles Testament oder Erbvertrag ist das in der Regel ein Erbschein vom Nachlassgericht.
- 02 / 05
Miterben einbinden
Einigen Sie sich über den Verkauf und eine Preisvorstellung und halten Sie schriftlich fest, wer den Verkauf abwickelt.
- 03 / 05
Papiere zusammensuchen
Suchen Sie ZB I, ZB II, Schlüssel, Serviceheft und Rechnungen. Fehlt etwas, hilft die Übersicht Unterlagen für den Autoverkauf; ist der Brief nicht auffindbar, siehe Fahrzeugbrief verloren.
- 04 / 05
Zustand ehrlich beschreiben
Erben kennen das Auto oft nicht genau. Sagen Sie das offen, statt Angaben zu schätzen, und vereinbaren Sie im Vertrag keine Eigenschaften, die Sie nicht sicher kennen.
- 05 / 05
Zulassung und Versicherung abstimmen
Entscheiden Sie, ob das Auto zugelassen übergeben oder vorher außer Betrieb gesetzt wird, und zeigen Sie den Verkauf dem Versicherer an.
Wenn das Auto noch finanziert ist.
Erben haften grundsätzlich auch für die Schulden aus dem Nachlass (§ 1967 BGB (öffnet in neuem Tab)); bei einem laufenden Autokredit liegt die ZB II oft bei der Bank. Wie Ablösung und Verkauf zusammenpassen, erklärt der Ratgeber Finanziertes Auto verkaufen.
Möchten Sie uns das Auto anbieten, genügen für den Anfang Marke, Modell und Kilometerstand im Ankaufsformular; die Nachweise sehen wir uns bei der Besichtigung an.
