Was § 25a bedeutet
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregel des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für Wiederverkäufer, also für Unternehmer, die gewerbsmäßig mit beweglichen Gegenständen handeln (§ 25a UStG (öffnet in neuem Tab)). Bemessungsgrundlage ist der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer; besteuert wird er mit dem allgemeinen Steuersatz.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug im Gemeinschaftsgebiet, also grundsätzlich innerhalb der EU, an den Händler geliefert wurde und für diese Lieferung keine Umsatzsteuer geschuldet war oder sie selbst schon differenzbesteuert war (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Typisch ist der Ankauf von Privatpersonen, die keine Umsatzsteuer berechnen.
Hat der Händler ein Fahrzeug dagegen mit Umsatzsteuer eingekauft, etwa von einem Unternehmen, verkauft er es regulär besteuert. Außerdem kann er bei jeder einzelnen Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten (§ 25a Abs. 8 UStG). Deshalb tragen auch ähnliche Fahrzeuge unterschiedliche Steuerhinweise.
Preis und Steuerhinweis im Inserat
Wer als Unternehmer Verbrauchern ein Fahrzeug anbietet oder unter Angabe von Preisen dafür wirbt, muss nach der Preisangabenverordnung (PAngV) den Gesamtpreis angeben (§ 3 PAngV (öffnet in neuem Tab)). Das ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile (§ 2 PAngV (öffnet in neuem Tab)); im Autohandel heißt er oft „Endpreis“.
Der Zusatz „VB“ steht für Verhandlungsbasis. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, darf hingewiesen werden, soweit das der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und keine Rechtsvorschriften entgegenstehen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PAngV).
Gibt ein Händler eine Preisermäßigung bekannt, muss er gegenüber Verbrauchern zusätzlich den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er in den letzten 30 Tagen vor Anwendung der Ermäßigung von Verbrauchern verlangt hat (§ 11 PAngV (öffnet in neuem Tab)). Für individuelle Preisermäßigungen gilt das nicht.
So steht es auf den Fahrzeugseiten dieser Website
Auf den Fahrzeugseiten dieser Website, erreichbar über die Fahrzeugübersicht, steht neben jedem Preis einer von zwei Steuerhinweisen. Inserate auf Fahrzeugbörsen können anders formuliert sein.
- „Endpreis inkl. 19 % MwSt. – MwSt. ausweisbar“: Das Fahrzeug wird regulär besteuert. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist im Preis enthalten und kann in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
- „Endpreis inkl. MwSt.; differenzbesteuert nach § 25a UStG – MwSt. nicht ausweisbar“: Das Fahrzeug wird differenzbesteuert verkauft. Die Steuer ist im Endpreis enthalten, wird in der Rechnung aber nicht gesondert ausgewiesen.
- Auf den Fahrzeugkarten der Übersicht stehen dieselben Hinweise in Kurzform: „inkl. MwSt., ausweisbar“ bzw. „inkl. MwSt., § 25a“.
- Steht hinter dem Preis „VB“, ist der Preis Verhandlungsbasis.
Für Privatkäufer
Als Privatkäufer zahlen Sie in beiden Fällen den angegebenen Endpreis; eine Steuer kommt nicht hinzu. Ein differenzbesteuertes Fahrzeug ist auch nicht steuerfrei: Der Händler führt die Umsatzsteuer auf seine Marge ab, sie erscheint nur nicht als eigener Betrag in der Rechnung.
Für den Vergleich zweier Angebote zählt deshalb der Endpreis, nicht der Steuerhinweis.
Für Firmenkunden
Kaufen Sie das Fahrzeug für Ihr Unternehmen, kommt es darauf an, ob die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden kann. Für den Vorsteuerabzug setzt das Gesetz unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (§ 15 UStG (öffnet in neuem Tab)). Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wird die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen; die Rechnung enthält stattdessen die Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (§ 14a Abs. 6 UStG (öffnet in neuem Tab)).
Ein Vorsteuerabzug kommt daher nur bei Fahrzeugen mit ausweisbarer Mehrwertsteuer in Betracht. Achten Sie darauf, dass der Steuerhinweis auch im Kaufvertrag steht, und klären Sie Ihren Einzelfall, etwa bei teilweiser privater Nutzung, mit Ihrer Steuerberatung.
Beide Varianten im Vergleich
| Punkt | Regelbesteuert | Differenzbesteuert |
|---|---|---|
| Hinweis auf den Fahrzeugseiten dieser Website | Endpreis inkl. 19 % MwSt. – MwSt. ausweisbar | Endpreis inkl. MwSt.; differenzbesteuert nach § 25a UStG – MwSt. nicht ausweisbar |
| Steuer berechnet auf | den gesamten Verkaufspreis | die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis |
| Umsatzsteuer in der Rechnung | gesondert ausgewiesen | nicht gesondert ausgewiesen |
| Vorsteuerabzug für Unternehmen | möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind | nicht möglich |
| Für Privatkäufer maßgeblich | der Endpreis | der Endpreis |
Bei jedem Fahrzeug aus unserem Bestand steht der Steuerhinweis direkt beim Preis. Wie der Kauf abläuft, lesen Sie unter So kaufen Sie bei uns; kurze Antworten auf weitere Fragen finden Sie unter Häufige Fragen.
