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Ratgeber · Kaufen

Differenzbesteuerung nach § 25a.

„Differenzbesteuert nach § 25a UStG“ heißt: Der Händler versteuert nicht den ganzen Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen seinem Einkaufs- und seinem Verkaufspreis. Für Privatkäufer zählt in beiden Fällen der angegebene Endpreis, denn die Umsatzsteuer ist darin enthalten. Für Firmenkunden ist der Unterschied wichtig: Nur bei gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist ein Vorsteuerabzug möglich.

Hier lesen Sie, was das Preisrecht für Inserate vorschreibt und was die Steuerhinweise auf den Fahrzeugseiten dieser Website bedeuten.

1A Autohandel BerlinVeröffentlicht Aktualisiert Lesezeit 4 Min.

Was § 25a bedeutet

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregel des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für Wiederverkäufer, also für Unternehmer, die gewerbsmäßig mit beweglichen Gegenständen handeln (§ 25a UStG (öffnet in neuem Tab)). Bemessungsgrundlage ist der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt, ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer; besteuert wird er mit dem allgemeinen Steuersatz.

Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug im Gemeinschaftsgebiet, also grundsätzlich innerhalb der EU, an den Händler geliefert wurde und für diese Lieferung keine Umsatzsteuer geschuldet war oder sie selbst schon differenzbesteuert war (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Typisch ist der Ankauf von Privatpersonen, die keine Umsatzsteuer berechnen.

Hat der Händler ein Fahrzeug dagegen mit Umsatzsteuer eingekauft, etwa von einem Unternehmen, verkauft er es regulär besteuert. Außerdem kann er bei jeder einzelnen Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten (§ 25a Abs. 8 UStG). Deshalb tragen auch ähnliche Fahrzeuge unterschiedliche Steuerhinweise.

Preis und Steuerhinweis im Inserat

Wer als Unternehmer Verbrauchern ein Fahrzeug anbietet oder unter Angabe von Preisen dafür wirbt, muss nach der Preisangabenverordnung (PAngV) den Gesamtpreis angeben (§ 3 PAngV (öffnet in neuem Tab)). Das ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile (§ 2 PAngV (öffnet in neuem Tab)); im Autohandel heißt er oft „Endpreis“.

Der Zusatz „VB“ steht für Verhandlungsbasis. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, darf hingewiesen werden, soweit das der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und keine Rechtsvorschriften entgegenstehen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PAngV).

Gibt ein Händler eine Preisermäßigung bekannt, muss er gegenüber Verbrauchern zusätzlich den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er in den letzten 30 Tagen vor Anwendung der Ermäßigung von Verbrauchern verlangt hat (§ 11 PAngV (öffnet in neuem Tab)). Für individuelle Preisermäßigungen gilt das nicht.

So steht es auf den Fahrzeugseiten dieser Website

Auf den Fahrzeugseiten dieser Website, erreichbar über die Fahrzeugübersicht, steht neben jedem Preis einer von zwei Steuerhinweisen. Inserate auf Fahrzeugbörsen können anders formuliert sein.

  • „Endpreis inkl. 19 % MwSt. – MwSt. ausweisbar“: Das Fahrzeug wird regulär besteuert. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist im Preis enthalten und kann in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
  • „Endpreis inkl. MwSt.; differenzbesteuert nach § 25a UStG – MwSt. nicht ausweisbar“: Das Fahrzeug wird differenzbesteuert verkauft. Die Steuer ist im Endpreis enthalten, wird in der Rechnung aber nicht gesondert ausgewiesen.
  • Auf den Fahrzeugkarten der Übersicht stehen dieselben Hinweise in Kurzform: „inkl. MwSt., ausweisbar“ bzw. „inkl. MwSt., § 25a“.
  • Steht hinter dem Preis „VB“, ist der Preis Verhandlungsbasis.

Für Privatkäufer

Als Privatkäufer zahlen Sie in beiden Fällen den angegebenen Endpreis; eine Steuer kommt nicht hinzu. Ein differenzbesteuertes Fahrzeug ist auch nicht steuerfrei: Der Händler führt die Umsatzsteuer auf seine Marge ab, sie erscheint nur nicht als eigener Betrag in der Rechnung.

Für den Vergleich zweier Angebote zählt deshalb der Endpreis, nicht der Steuerhinweis.

Für Firmenkunden

Kaufen Sie das Fahrzeug für Ihr Unternehmen, kommt es darauf an, ob die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden kann. Für den Vorsteuerabzug setzt das Gesetz unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (§ 15 UStG (öffnet in neuem Tab)). Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wird die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen; die Rechnung enthält stattdessen die Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (§ 14a Abs. 6 UStG (öffnet in neuem Tab)).

Ein Vorsteuerabzug kommt daher nur bei Fahrzeugen mit ausweisbarer Mehrwertsteuer in Betracht. Achten Sie darauf, dass der Steuerhinweis auch im Kaufvertrag steht, und klären Sie Ihren Einzelfall, etwa bei teilweiser privater Nutzung, mit Ihrer Steuerberatung.

Beide Varianten im Vergleich

Regelbesteuerung und Differenzbesteuerung nach § 25a UStG beim Gebrauchtwagenkauf
PunktRegelbesteuertDifferenzbesteuert
Hinweis auf den Fahrzeugseiten dieser WebsiteEndpreis inkl. 19 % MwSt. – MwSt. ausweisbarEndpreis inkl. MwSt.; differenzbesteuert nach § 25a UStG – MwSt. nicht ausweisbar
Steuer berechnet aufden gesamten Verkaufspreisdie Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis
Umsatzsteuer in der Rechnunggesondert ausgewiesennicht gesondert ausgewiesen
Vorsteuerabzug für Unternehmenmöglich, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sindnicht möglich
Für Privatkäufer maßgeblichder Endpreisder Endpreis

Bei jedem Fahrzeug aus unserem Bestand steht der Steuerhinweis direkt beim Preis. Wie der Kauf abläuft, lesen Sie unter So kaufen Sie bei uns; kurze Antworten auf weitere Fragen finden Sie unter Häufige Fragen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was bedeutet ‚Endpreis‘ in einem Gebrauchtwagen-Inserat?

Endpreis ist der Gesamtpreis, den Sie als Verbraucher zahlen, einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile. Händler müssen ihn gegenüber Verbrauchern nach der Preisangabenverordnung angeben.

Kann ich als Firmenkunde bei einem differenzbesteuerten Auto Vorsteuer abziehen?

Nein. Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen, deshalb ist kein Vorsteuerabzug möglich. Brauchen Sie ihn, achten Sie auf den Hinweis „MwSt. ausweisbar“ und klären Sie Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.

Was bedeutet ‚VB‘ beim Preis?

VB steht für Verhandlungsbasis: Der Anbieter ist bereit, über den angegebenen Preis zu sprechen. Ein Händler muss gegenüber Verbrauchern trotzdem den vollständigen Gesamtpreis angeben.

Hinweise

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Angaben der zuständigen Behörde.

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